Februar 2012 Drucken E-Mail

Sehr geehrter Kunde,

 

mit diesem Newsletter informieren wir Sie über folgendes Thema:

 

Maschinenrichtlinie auch in Brasilien

 

In Brasilien wird die nationale Arbeitsschutzvorschrift vom Arbeitsministerium überwacht. Unterhalb dieser Vorschrift legen sogenannte Norma Regulamentadora (NRs) die erforderlichen Verfahren fest, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. NRs haben in Brasilien etwa die Wertigkeit wie EG – Richtlinien in Europa. Insgesamt gibt es 34 NRs, die für Sicherheit an Maschinen und Arbeitsplätzen relevant sind. Die NR 12 befasst sich mit der Sicherheit von Maschinen und Anlagen.

Diese NR 12 – Maschinen wird derzeit in weiten Bereichen überarbeitet und an die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst. Die neue Fassung der NR 12, veröffentlicht im Dezember 2010, soll den Schutz der Arbeiter an Maschinen revolutionieren. Ziel ist es, die Sicherheitsanforderungen an Maschinen und Arbeitsplätze auf Weltniveau anzupassen. Dieser Prozess wird in naher Zukunft abgeschlossen sein, so dass auch in Brasilien die Maschinenrichtlinie in weiten Teilen gilt.

Nach Durchsicht der Entwurfsfassung können die Folgen für Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen beträchtlich sein. Für einige alte Maschinen bzw. Anlagen ist von Stilllegungen die Rede, wenn sie nicht den geforderten Sicherheitsstandards entsprechen oder ein Wiederverkaufsverbot. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang auch, inwieweit Nachrüstungen an bestehenden Anlagen durch Sicherheitsauflagen gefordert werden.

Welche Folgen dies für Exporte nach Brasilien haben wird, ist im Augenblick noch nicht abzusehen. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

 


uttc Ingenieurgesellschaft mbH uttc-st logo

Carl-Friedrich-Gauß-Str. 54
47475 Kamp-Lintfort

Tel.: + (49) 28 42 / 92 90-313
Fax: + (49) 28 42 / 90 90-781

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
web: www.uttc.de

 

 

 
Januar 2012 Drucken E-Mail

 

Sehr geehrter Kunde,

 

mit diesem Newsletter möchten wir Sie über folgendes Thema informieren:

 

Paradigmenwechsel in der Normenwelt der Sicherheitstechnik


Mit dem Jahreswechsel 2011/2012 ist der Paradigmenwechsel in der Normenwelt der Sicherheitstechnik endgültig vollzogen worden. Die EN 954-1 ist zurückgezogen und kann somit bei einer Konformitätsbewertung nicht mehr herangezogen werden. Ersatzweise kann nun die EN 13849-1 (Performance Level) oder die EN 62061 (SIL Level) zur Anwendung kommen.

Dies hat Konsequenzen hinsichtlich des Aufwandes bei der sicherheitstechnischen Bewertung von Sicher-heitsfunktionen. Bisher reichte eine qualitative Bewertung der Sicherheitsfunktionen innerhalb der steuer-technischen Auslegung. Neben der qualitativen Bewertung ist nun zusätzlich eine quantitative Bewertung in Form eines rechnerischen Nachweises notwendig. Dazu sind alle Kenndaten zur Ausfallwahrscheinlichkeit (PFH) aller eingesetzten Bauteile der jeweiligen Sicherheitskreise erforderlich. Neben diesen Kennwerten sind viele weitere Kennwerte zu ermitteln. Dazu gehören der Diagnosedeckungsgrad (DC, SFF), Faktor für Gleichzeitigkeitsfehler (CCF, ß), mittlere Zeit bis zum gefährlichen Ausfall (MTTFd), Ausfallrate verschleißbehafteter elektromechanischer Bauteile (B10-Werte) etc.

Sicherheitstechnische Bewertungen als auch zugehörige rechnerische Nachweise können durch uttc alternativ auf Basis der EN 13849-1 oder der EN 62061 durchgeführt werden.

Weitere Informationen, Schulungen oder Workshops unter:
http://www.uttc-st.de/de/leistungen/70-seminare-und-workshops.html

 

Für weitere Informationen steht Ihnen das uttc-Team zur Verfügung.

Ihr uttc-Team

 

 


uttc Ingenieurgesellschaft mbH uttc-st logo

Carl-Friedrich-Gauß-Str. 54
47475 Kamp-Lintfort

Tel.: + (49) 28 42 / 92 90-313
Fax: + (49) 28 42 / 90 90-781

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
web: www.uttc.de

 

 

 
April 2011 Drucken E-Mail

Sehr geehrter Kunde,

 

mit diesem Newsletter möchten wir Sie über folgendes Thema informieren:

Neue Bauproduktenrichtlinie

 

Mit Veröffentlichung der EU-Verordnung für Bauprodukte 305/2011 am 04.04.2011 im Amtsblatt der EU ist die Verordnung rechtsverbindlich in Kraft getreten. Sie löst die bisherige Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG ab.

 

Die EU-Verordnung Bauprodukte 305/2011 kann ab dem 04.04.2011 angewandt werden. In der Übergangs-zeit vom 04.04.2011 bis 01.07.2013 können die Hersteller von Bauprodukten die alte Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG oder die neue noch Bauprodukte 305/2011 anwenden. Ab dem 01.07.2013 sind Bauprodukte generell nach der EU-Verordnung Bauprodukte 305/2011 zu fertigen.

 

Die Bauprodukteverordnung ist vom Maschinenhersteller ggfs. im Rahmen von Artikel 3 der Maschinenricht-linie 2006/42/EG zu beachten.

 

Hinweis:

Es handelt sich hier um eine EU-Verordnung, die nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss.

 


Für weitere Informationen steht Ihnen das uttc-Team zur Verfügung.

Ihr uttc-Team


uttc Ingenieurgesellschaft mbH uttc-st logo

Carl-Friedrich-Gauß-Str. 54
47475 Kamp-Lintfort

Tel.: + (49) 28 42 / 92 90-313
Fax: + (49) 28 42 / 90 90-781

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
web: www.uttc.de

 

 

 
Juni 2010 Drucken E-Mail

 


Sehr geehrter Kunde,

 

das tägliche Leben, sowohl das private wie auch das Arbeitsleben,
hängt in der heutigen Zeit entscheidend davon ab, wie es um die
Versorgung mit Energie steht. Ein Leben ohne elektrische Energie
ist nicht mehr denkbar. Doch nicht nur das Vorhandensein dieser
elektrischen Energie ist wichtig, sondern auch deren Qualität.

Wie sehr man abhängig ist, wird einem bewusst, wenn diese Energie
einmal nicht zur Verfügung steht.
Kurzzeitiger Wegfall ist im privaten oft noch zu verschmerzen; für
arbeitstechnische Prozesse ist auch ein noch so kurzzeitiger Ausfall
der Versorgung oft mit gravierenden Problemen verknüpft.

Jedoch auch normale Schwankungen des Effektivwertes dieser
Spannung oder auch deren Oberwellengehalt oder ähnliche Eigen-
schaften der elektrischen Versorgung spielen eine wichtige Rolle.

Die Europäische Norm EN 50160 definiert solche Einwirkungen auf die
Versorgungsspannung und beschreibt somit den in Europa zu
erwartenden Mindeststandard der Spannungsqualität.


Sie ist betitelt:
Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen


Deutsche Fassung EN 50160:2007


Von Seiten der Energieversorger ist seit einiger Zeit das Bestreben
spürbar geworden, einige dieser Qualitätsparameter zu verändern.
Einer dieser Qualitätsaspekte ist die Höhe der zulässigen Spannungs-
schwankungen. In der revidierten Norm wurde die zulässige Überspann-
ungsgrenze von +10% auf +15% angehoben und gleichzeitig die zulässige
Dauer für diese Überspannung bis in den dreistelligen Minutenbereich
ausgedehnt.

Die Begründung des von den Energieversorgern dominierten CLC/TC 8x liegt
im wesentlichen darin, dass durch die Zuschaltung einer Vielzahl von
Solaranlagen mit längeren Spannungseinspeisungen gerechnet werden
muss, die sich nicht ohne weiteres ausregeln lassen. Hinzu kommt, dass
durch die problematische Versorgung entfernt gelegner Gebiete die
Tendenz besteht, eine höhere Spannung vorzuhalten, um die Spannungs-
fälle zum Teil zu kompensieren.
Es muss weiter angemerkt werden, dass diese Toleranz bereits im Jahre
2003 mit Erscheinen der nun gültigen Fassung von 6% auf 10% erhöht
wurde.

Durch massive Intervention konnte in letzter Sekunde die Ratifizierung des
revidierten Standards in Brüssel verhindert werden.

Es ist jedoch zu befürchten, dass diese Intervention nur aufschiebenden
Charakter haben wird, so dass mit Erscheinen der neuen Ausgabe die
Qualität des Versorgungsnetzes weiter schwinden wird.
Der ZVEI – Zentralverband der Elektroindustrie – wird versuchen, massiv
gegen die Toleranzerweiterung der Netzspannung vorzugehen, denn neben
den funktionalen Aspekten im normalen privaten und Industriebereich kommen
sicherheitskritische Aspekte in Industriebereichen, welche und Ex-Bedingungen
produzieren, hinzu. Die Zulassungen der einzelnen elektrischen Komponenten,
welche in Ex-Bereichen zum Einsatz kommen, berücksichtigen nicht eine
neuerliche Verschlechterung der Spannungstoleranz von 50%.
Neben den möglichen Auswirkungen auf die Lebensdauer der Geräte wird
insbesondere die Erhöhung des Explosionsrisikos durch Temperaturerhöhungen
gesehen und die mögliche elektrische Gefährdung, wenn die Isolations-
koordination nicht auf die höheren Spannungen ausgelegt ist.

Uttc ist in Gremien vertreten, die einer Verschlechterung des elektrischen
Netzes sehr kritisch gegenüberstehen und wird versuchen, die Interessen
der Kundschaft hier zu verteidigen.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Angelika Skrzypczyk
(Tel.: 0 28 42 / 92 90-313).

 

Ihr uttc-Team

 


uttc Ingenieurgesellschaft mbH uttc-st logo

Carl-Friedrich-Gauß-Str. 54
47475 Kamp-Lintfort

Tel.: + (49) 28 42 / 92 90-313
Fax: + (49) 28 42 / 90 90-781

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
web: www.uttc.de

 

 

 
Mai 2010 Drucken E-Mail

 


Sehr geehrter Kunde,

 

bereits im Newsletter Jan. 2010 / 02 haben wir Sie davon unterrichtet, dass sich unser Ingenieurunternehmen stark im Bereich der Normung engagiert. Wir machten darauf aufmerksam, dass unter unserer Leitung eine europäische Arbeitsgruppe gebildet wurde, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, eine europäische Norm für die Errichtung von elektrischen Anlagen im Bergbau unter Tage zu erstellen. Diese tagte nun schon das zweite Mal – dieses Mal in Frankreich.

Parallel dazu wird diese europäische Arbeit auf nationaler Ebene „gespiegelt“; d.h. die europäische Meinungsfindung wird auf nationaler Ebene vorbereitet und Ergebnisse aufbereitet. Hierzu trafen sich nun die deutschen Delegierten dieses Arbeitskreises (DKE AK 238.0.1) bestehend aus Vertretern der Bergaufsicht NRW und Saarland, der Berufsgenossenschaft, Bergbaubetreibern und Herstellern von Bergbaubetriebsmitteln unter Leitung eines unserer Mitarbeiter in unserem Hause.

Arbeitskreis bei UTTC

 

Da die hier vorbereitete und im CLC-TC 31 WG11 erarbeitete Norm für alle untertägigen Bergbaubetriebe gilt (nicht nur Steinkohle) wächst das europäische Interesse stetig.

Sollten auch Sie von der zukünftigen europäischen Norm betroffen sein, so können Sie uns jeder Zeit kontaktieren, um ggf. eigene Gedanken einzuspeisen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Angelika Skrzypczyk
(Tel.: 0 28 42 / 92 90-313).

 

Ihr uttc-Team

 


uttc Ingenieurgesellschaft mbH uttc-st logo

Carl-Friedrich-Gauß-Str. 54
47475 Kamp-Lintfort

Tel.: + (49) 28 42 / 92 90-313
Fax: + (49) 28 42 / 90 90-781

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
web: www.uttc.de

 

 

 
März 2010 Drucken E-Mail

 


Sehr geehrter Kunde,

 

mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die Erweiterung unseres Dienstleistungsangebotes informieren:

  • in Zusammenarbeit mit unserem Partner WTP-Berlin und der uttc- Service und Technik GmbH in Kamp-Lintfort bieten wir ab dem II. Quartal 2010 Beratungsleistungen rund um den effizienten Energieeinsatz im industriellen Bereich an.


 

in Zusammenarbeit mit unserem Partner WTP-Berlin und der uttc- Service und Technik GmbH in Kamp-Lintfort bieten wir ab dem II. Quartal 2010 Beratungsleistungen rund um den effizienten Energieeinsatz im industriellen Bereich an.

 

Insbesondere stehen Fachingenieure für Beratung und Unterstützung Ihres Unternehmens für folgende Bereiche zur Verfügung.

 

Bereiche:

 

  • Energieeinsparpotentiale
  • Wärmerückgewinnung
  • Rationelle Energieverwendung
  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Optimierung des Energieeinsatzes
  • Blockheizkraftwerke
  • ökologische Wärme- und Energiegewinnung
  • Fördermittelrecherche
  • Heizlastberechnungen
  • Genehmigungsmanagement von Energieanlagen
  • Begleitung von Entwicklungsvorhaben

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Angelika Skrzypczyk
(Tel.: 0 28 42 / 92 90-313).

 

Ihr uttc-Team

 


uttc Ingenieurgesellschaft mbH uttc-st logo

Carl-Friedrich-Gauß-Str. 54
47475 Kamp-Lintfort

Tel.: + (49) 28 42 / 92 90-313
Fax: + (49) 28 42 / 90 90-781

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
web:     www.uttc.de

 

 

 
Jan 2010 / 02 Drucken E-Mail


Sehr geehrter Kunde,

 

mit diesem Newsletter möchten wir Sie über folgendes Thema informieren:

  • CENELEC
    (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung)




Normungsaktivitäten von uttc GmbH im Explosionsschutz


uttc hat es sich zur Aufgabe gemacht, Normen nicht nur anzuwenden, sondern diese auch aktiv mit zu ge-stalten. Speziell auf dem Gebiet des elektrischen und nicht-elektrischen Explosionsschutzes arbeiten wir in diversen Normungsgremien konstruktiv mit, und dieses nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene.

Auf seiner letzten Sitzung am 29. und 30. Oktober 2009 in Dublin hat das Technische Komitee 31 (TC 31) von CENELEC beschlossen, die Working Group 11 (WG 11) ins Leben zu rufen. Dieses TC31 ist zuständig für die komplette Normung auf dem Gebiet des elektrischen Explosionsschutzes in Europa. Ziel dieser WG ist es, auf europäischer Ebene normative Festlegungen hinsichtlich der Errichtung von elektrischen Anlagen im untertägigen Bergbau zu treffen. Anzumerken ist dabei, dass es sich dabei nicht nur um den Steinkohle-bergbau handelt.

Ein anschließender „Call for experts“ ergab, dass sich neben Deutschland auch Norwegen, England, Polen, Frankreich sowie Slowenien an der Ausarbeitung dieser europäischen Norm beteiligen werden.

Eine erste Sitzung unter Leitung eines unserer Sachverständigen ist für den 17. März 2010 in Frankfurt angesetzt.

In der als Anlage beigefügten schematischen Übersicht sind die Komitees dargestellt, in denen ein Vertreter von uttc- GmbH maßgeblich an den normungstechnischen Arbeiten beteiligt ist.

Auch auf dem Gebiet des nicht-elektrischen Explosionsschutzes gibt es ähnliche Strukturen. Hier sind CEN in Europa und der DIN in Deutschland die maßgeblichen organisatorischen Einheiten.
Auch hier ist uttc- GmbH in diversen Komitees und Arbeitsgruppen vertreten.

Anlage:

Schematische Übersicht über die Normungskomitees im Bereich des elektrischen Explosionsschutzes in Deutschland und Europa
Cenelec

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Angelika Skrzypczyk
(Tel.: 0 28 42 / 92 90-313).

 

Ihr uttc-Team

 


uttc Ingenieurgesellschaft mbH uttc-st logo

Carl-Friedrich-Gauß-Str. 54
47475 Kamp-Lintfort

Tel.: + (49) 28 42 / 92 90-313
Fax: + (49) 28 42 / 90 90-781

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
web:     www.uttc.de

 

 

 
Jan 2010 / 01 Drucken E-Mail


Sehr geehrter Kunde,

 

mit diesem Newsletter möchten wir Sie über folgendes Thema informieren:

 

  • Seminar: Auswirkung der neuen Maschinenrichtlinie




Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG trat am 29. Dezember 2009 in Kraft. Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie unterliegen, müssen ab dem 29. Dezember 2009 die neuen Anforderungen erfüllen.

Diese Richtlinie löst mit Stichtag 29.12.2009 die bestehende Maschinenrichtlinie 98/37/EG ab (ohne Übergangsfristen). Dadurch ergeben sich eine Reihe von erheblichen Änderungen im Konformitätsbewertungsverfahren, die sich auf den betrieblichen Alltag auswirken. Wir wollen Sie mit diesen konkreten Änderungen vertraut machen, um Ihr Unternehmen auf die neue Maschinenrichtlinie einzustellen.

Seminarinhalte:

  • Anwendungsbereich
  • Änderung an der Schnittstelle Maschinen-/Niederspannungsrichtlinie
  • Neue Definition von Maschinen
  • Herstelleranforderungen
  • Risikobeurteilung und Dokumentation
  • Folgen von Rechtsverstößen im Binnenmarkt
  • Europäischen / nationales Recht
  • Gegenüberstellung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Maschinenrichtlinie 98/37/EG
  • Inhaltliche Änderungen
  • Konformitätsbewertung durch interne Fertigungskontrolle und umfassende Qualitätssicherung
  • Aufgaben des Dokumentationsverantwortlichen
  • Inkrafttreten, Überganzzeitraum, Anwendung der neuen Maschinen-Richtlinie
  • Auswirkungen auf laufende und neue Projekte
  • Abschlussdiskussion

Die Schulungen/ Seminare können sowohl in unserem Hause als auch bei Ihnen stattfinden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Angelika Skrzypczyk
(Tel.: 02842 /92 90-313).

 

 

Ihr uttc-Team

 


uttc Ingenieurgesellschaft mbH uttc-st logo

Carl-Friedrich-Gauß-Str. 54
47475 Kamp-Lintfort

Tel.: + (49) 28 42 / 92 90-313
Fax: + (49) 28 42 / 90 90-781

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
web:     www.uttc.de

 

 

 
Newsletter Büro Berlin Drucken E-Mail

 


Sehr geehrter Kunde,

 

mit diesem Newsletter möchten wir Sie über folgendes Thema informieren:

 

  • Eröffnung unseres technischen Büros in Berlin




Im Rahmen unserer Expansionsstrategie und der Kooperation mit dem akkreditierten Prüflabor WTP (Wärmetechnische Prüfgesellschaft mbH) haben wir in Berlin ein technisches Büro eröffnet, das die steigende Nachfrage nach unseren Leistungen in Berlin, Brandenburg und angrenzenden Bundesländern besser bedienen kann.

Frau Dipl.-Ing. Susanne Muthreich-Konzelmann ist Ihr Ansprechpartner in Berlin.

In Zusammenarbeit mit unserem Standort am Niederrhein ergibt sich eine optimale Verbindung, um auf besondere Kundenwünsche individuell eingehen zu können. Auch am Standort Berlin steht das gesamte Leistungsspektrum von uttc Ingenieurgesellschaft mbH zur Verfügung. Ergänzt wird das Angebotsspektrum um Engineering- Leistungen durch die Mitwirkung der uttc- Service und Technik GmbH, Kamp-Lintfort.

Für den Bereich Wärmetechnik, effizienter Energieeinsatz, Blockheizkraftwerke, ökologische Wärme- und Energiegewinnung steht der Fa. uttc Ingenieurgesellschaft mbH und dem technischen Büro Berlin der Kooperationspartner WTP (Wärmetechnische Prüfgesellschaft mbH) zur Seite.


Kontaktdaten technisches Büro Berlin:

uttc- Ingenieurgesellschaft mbH
Büro Berlin
Frau Dipl.-Ing. Susanne Muthreich-Konzelmann
Oranienstr. 161
10696 Berlin

 

Tel.:     030 / 91 70 20 67
Mobil:   0171 / 9 56 85 94
Mail:     Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.


Postalische Anschrift:


uttc Ingenieurgesellschaft mbH

Carl-Friedrich-Gauß-Str. 54
47475 Kamp-Lintfort

 

 

Ihr uttc-Team

 

 

 


uttc Ingenieurgesellschaft mbH uttc-st logo

Carl-Friedrich-Gauß-Str. 54
47475 Kamp-Lintfort

Tel.: + (49) 28 42 / 92 90-313
Fax: + (49) 28 42 / 90 90-781

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
web:     www.uttc.de

 

 

 
Dez 2009 / 02 Drucken E-Mail


Sehr geehrter Kunde,

 

mit diesem Newsletter möchten wir Sie über folgendes Thema informieren:

 

  • Workshop EN ISO 13849 Einführung und praxisgerechte Umsetzung der EN ISO 13849-1




Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG trat am 29.12.2009 in Kraft. Für diese notwendige Umsetzung sind die Normenreihen EN ISO 14121 und EN ISO 13849 ein wichtiges Hilfsmittel. Dieser Workshop vermittelt die grundlegenden Neuerungen der neuen Maschinenrichtlinie, deren konkrete Umsetzung unter Anwendung der EN ISO 14121-1 zur Erstellung der Risikobeurteilung, sowie eine Einführung und Wege der praxisnahen Umsetzung der EN ISO 13849-1.

Seminarinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen der neuen Maschinenrichtlinie (MRL)
  • Anforderungen an den Hersteller und Betreiber von Maschinen
  • Einführung in die DIN EN ISO 13849-1
  • Übergang von der DIN EN 954-1 zur DIN EN ISO 13849-1
  • Gegenüberstellung SIL und Performance Levels (PL)
  • Bestimmung des Performance Levels (PL)
  • Beispiele für die Bewertung von sicherheitsgerichteten Zusammenhang mit der Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie (alt und neu)
  • Notwendige Daten der Bauteilehersteller
  • Unterschied: PFH- oder PFD-Wert!
  • Validieren von Steuerungen nach EN ISO 13849-2
  • Praxisbeispiele: Auswahl und Verschaltung von Sensorik und Aktorik - Ermittlung des erforderlichen Performancelevels (PLr) bzw. des erforderlichen SIL;
  • Berechnung des erreichten Performance Level nach
    • EN ISO 13849-1


Der Workshop kann sowohl in unserem Hause als auch bei Ihnen stattfinden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Angelika Skrzypczyk

(Tel.: 0 28 42 / 92 90-313).

 

 

Ihr uttc-Team

 


uttc Ingenieurgesellschaft mbH uttc-st logo

Carl-Friedrich-Gauß-Str. 54
47475 Kamp-Lintfort

Tel.: + (49) 28 42 / 92 90-313
Fax: + (49) 28 42 / 90 90-781

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
web:     www.uttc.de

 

 

 
Dez 2009 / 01 Drucken E-Mail


Sehr geehrter Kunde,

 

mit diesem Newsletter möchten wir Sie über folgende Themen informieren:

 

  • Amtsblatt der EU zur neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Kodifizierte Fassung der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie




Amtsblatt der EU zur neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

 

Mit Herausgabe des Amtsblattes C241/1 am 08.09.2009 ist restmalig eine Liste harmonisierten Normen unter der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für den Anwender verfügbar. Leider umfasst diese Liste nur einen kleinen Teil der unter der aktuellen Maschinenrichtlinie 98/37/EG gelisteten harmonisierten Normen. Der Anwender steht somit vor dem Problem einen Teil – für Ihn im Einzelfall sogar wichtigen Teil – nicht mehr wiederzufinden.

 

Heißt dies für den Anwender dass er im Einzelfall seine Hersteller- bzw. Konformitätserklärung für sein Pro-dukt ab dem 29.12.2009 nicht mehr ausstellen? Nein, so weit sollte man nicht gehen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl von harmonisierten Normen, die unter der aktuell noch gültigen Maschinenrichtlinie 98/37/EG gelistet sind, nur formal noch nicht umgeschrieben worden, inhaltlich jedoch weiterhin zur Konformitätsbewertung herausgezogen werden können. Nur ein kleiner Teil befindet sich im Stadium der grundsätzlichen Überarbeitung.

 

Die Liste der harmonisierten Normen mit Bezug auf die neue MRL 2006/42/EG ist für Produkte anzuwenden, die ab dem 29.12.2009 Inverkehrbringen gebracht werden.

 

Neben dem Amtsblatt der EU zur neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG existiert zu der alten MRL 98/37/EG auch eine Liste mit harmonisierten Normen. Dieses Amtsblatt ist Grundlage für Konformitätsbewertungsverfahren die ihren Abschluss bis zum 28.12.2009 finden.

 

 

Kodifizierte Fassung der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie


(enthalten die ursprüngliche Richtlinie sowie deren Änderungen und werden spätestens nach der 10. Änderung aus Gründen der Ver-ständlichkeit und Handhabbarkeit der Richtlinien erstellt)

Am 3. Oktober 2009 wurde im Amtsblatt L 260 unter der Nummer 2009/104/EG die kodifizierte Fassung der Richtlinie über die „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Ar-beitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“ veröffentlicht.

 

Die Richtlinie ist am 23. Oktober 2009 in Kraft getreten. Damit werden die Richtlinien

 

  • 89/655/EWG
  • 95/63/EG
  • 2001/45/EG
  • 2007/30/EG

 

zu diesem Zeitpunkt aufgehoben. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

 

Ihr uttc-Team

 


uttc Ingenieurgesellschaft mbH uttc-st logo

Carl-Friedrich-Gauß-Str. 54
47475 Kamp-Lintfort

Tel.: + (49) 28 42 / 92 90-313
Fax: + (49) 28 42 / 90 90-781

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
web:     www.uttc.de

 

 

 
Weitere Beiträge...
<< Start < Zurück 1 2 Weiter > Ende >>

Seite 1 von 2