April 2011 Drucken E-Mail

Sehr geehrter Kunde,

 

mit diesem Newsletter möchten wir Sie über folgendes Thema informieren:

Neue Bauproduktenrichtlinie

 

Mit Veröffentlichung der EU-Verordnung für Bauprodukte 305/2011 am 04.04.2011 im Amtsblatt der EU ist die Verordnung rechtsverbindlich in Kraft getreten. Sie löst die bisherige Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG ab.

 

Die EU-Verordnung Bauprodukte 305/2011 kann ab dem 04.04.2011 angewandt werden. In der Übergangs-zeit vom 04.04.2011 bis 01.07.2013 können die Hersteller von Bauprodukten die alte Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG oder die neue noch Bauprodukte 305/2011 anwenden. Ab dem 01.07.2013 sind Bauprodukte generell nach der EU-Verordnung Bauprodukte 305/2011 zu fertigen.

 

Die Bauprodukteverordnung ist vom Maschinenhersteller ggfs. im Rahmen von Artikel 3 der Maschinenricht-linie 2006/42/EG zu beachten.

 

Hinweis:

Es handelt sich hier um eine EU-Verordnung, die nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss.

 


Für weitere Informationen steht Ihnen das uttc-Team zur Verfügung.

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