Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Drucken E-Mail

ArbeitsschutzDurchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bzw. § 3 Betriebssicherheits-Verordnung.

Ein Team von Sicherheitsingenieuren und Sicherheitsfachkräften steht Ihnen für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

Unser Leistungsangebot


  • Praxisorientierte Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen § 3 Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit § 16 Gefahrstoffverordnung
  • Sicherheitstechnische Bewertung der Arbeitsmittel nach BetrSichV/ LasthandV
  • Praxisorientierte Gefährdungsbeurteilung nach § 16 der GefStoffV und Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
  • Erstellung von betriebsspezifischen Betriebsanweisungen nach ArbSchG/ GefStoffV
  • Ausbildung befähigter Personen für unterschiedliche Einsatzbereiche (z. B. Elektrotechnik, Explosionsschutz, etc.)
  • Erstellung eines (individuellen) Maschinenkatasters für Ihr Unternehmen als Steuerungsinstrument für Rechtssicherheit in Bezug auf Maschinen- und Arbeitssicherheit
  • Messungen zur Lichtintensität
  • Durchführung von Lärmmessungen und Erstellung eines Lärmkatasters