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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit |
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Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bzw. § 3 Betriebssicherheits-Verordnung.
Ein Team von Sicherheitsingenieuren und Sicherheitsfachkräften steht Ihnen für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens zur Verfügung.
Unser Leistungsangebot
- Praxisorientierte Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen § 3 Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit § 16 Gefahrstoffverordnung
- Sicherheitstechnische Bewertung der Arbeitsmittel nach BetrSichV/ LasthandV
- Praxisorientierte Gefährdungsbeurteilung nach § 16 der GefStoffV und Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
- Erstellung von betriebsspezifischen Betriebsanweisungen nach ArbSchG/ GefStoffV
- Ausbildung befähigter Personen für unterschiedliche Einsatzbereiche (z. B. Elektrotechnik, Explosionsschutz, etc.)
- Erstellung eines (individuellen) Maschinenkatasters für Ihr Unternehmen als Steuerungsinstrument für Rechtssicherheit in Bezug auf Maschinen- und Arbeitssicherheit
- Messungen zur Lichtintensität
- Durchführung von Lärmmessungen und Erstellung eines Lärmkatasters
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