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Sehr geehrter Kunde,
mit diesem Newsletter möchten wir Sie über folgendes Thema informieren:
Neufassung der RoHS-Richtlinie veröffentlicht
Am 01.01.2011 wurde die Neufassung der RoHS-Richtlinie 2002/95/EG veröffentlicht. Diese Richtlinie legt die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten fest. Die neue RoHS Richtlinie 2011/65/EU muss ab dem 3. Januar 2013 für folgende Elektro- und Elektronikgeräte angewendet werden:
• Haushaltsgroßgeräte
• Haushaltskleingeräte
• IT- und Telekommunikationsgeräte
• Geräte der Unterhaltungselektronik
• Beleuchtungskörper
• Elektrische und elektronische Werkzeuge
• Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
• Medizinische Geräte
• Überwachungs- und Kontrollinstrumente einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie
• Automatische Ausgabegeräte
• Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind
Neu ist dabei, dass die neue RoHS-Richtlinie zukünftig eine CE-Kennzeichnung der Produkte vorsieht, die in ihren Anwendungsbereich fallen.
Umweltkriterien für Schmierstoffe veröffentlicht
Die Umweltkriterien wurden im Juni 2011 von der Kommission zur Vergabe des EU-Umweltzeichens unter anderem für Schmierstoffe definiert.
Folgende Kategorien umfasst in dem Beschluss 2011/381/EU die Produktgruppe „Schmierstoffe“:
Kategorie 1: Hydraulikflüssigkeiten und Traktorgetriebeöle
Kategorie 2: Schmierfette und Stevenrohrfette
Kategorie 3: Sägekettenöle, Betontrennmittel, Drahtseilschmierstoffe, Stevenrohröle und andere Verlust-schmierstoffe
Kategorie 4: Zweitaktöle
Kategorie 5: Getriebeöle für Industrie und Schifffahrt
Für folgende Aspekte von Schmierstoffen wurden Kriterien festgelegt:
• Verbotene oder Beschränkungen unterworfene Stoffe und Gemische
• Ausschluss bestimmter Stoffe
• Aquatische Toxizität — zusätzliche Anforderungen
• Bioabbaubarkeit und potenzielle Bioakkumulierbarkeit
• Nachwachsende Rohstoffe
• Mindestleistungsfähigkeit
• Angaben auf dem EU-Umweltzeichen
Die Entscheidung 2005/360/EG wird aufgehoben.
EN 954-1: Übergangsfrist wird definitiv nicht verlängert!
Eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist für die EN 954-1 wird es nicht geben. Die Übergangsfrist endet am 31.12.2011! Uns liegt eine E-Mail der EU-Kommission vom 29. Juni 2011 vor, in der die Kommission hierzu folgendes erklärt:
"... I checked the situation of the mentioned standards with Mr. Fraser and he confirmed that there will be no further extension of the transition period for EN 954-1:1996 : being superseded by EN ISO 13849-1:2008, the date of cessation of presumption of conformity of the superseded standard is fixed at 31.12.2011, ..."
Für die Hersteller, die Ihre Steuerungen noch nicht auf die neue Norm umgestellt haben und auf eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist der alten Steuerungsnorm vertraut haben, ist es damit 5 vor 12.
Änderung von 10 Binnenmarktrichtlinien
Die EU-Kommission beabsichtigt im Rahmen des "New Legislative Framework (NLF)", der Erneuerung des sog. New Approach, 10 Binnenmarktrichtlinien an den neuen europäischen Rahmen anzupassen, u. a.:
• Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EWG
• Richtlinie einfache Druckbehälter 2009/105/EG
• Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
• ATEX Richtlinie 94/9/EG
• Aufzugsrichtlinie 95/16/EG
• EMV-Richtlinie 2004/108/EG
Insbesondere geht es um die Anpassung der Richtlinien an den EU-Beschluss 768/2008. Hiermit sollen die o. a. Binnenmarkt-Richtlinien, die bisher ein mehr oder weniger starkes "Eigenleben" geführt haben, verein-heitlicht werden. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Richtlinien soll dem Europäischen Parlament und Europäischen Rat in wenigen Wochen zugestellt werden.
Nicht angepasst wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Das wird allerdings zur Folge haben, dass die Maschinenrichtlinie, da sie nicht in allen Punkten dem neuen einheitlichen Ansatz folgt, ein "Eigenleben" gegenüber den anderen Binnenmarktrichtlinien führen wird. Vor dem Hintergrund, dass Maschinen und Anlagen in der Regel unter den Anwendungsbereich mehrerer EG-Richtlinien fallen, die alle vom Hersteller im Rahmen des "Ganzheitlichen Ansatzes" zu beachten sind, sollte diese Diskrepanz möglichst bald bereinigt werden.
Fassung des EU-Guide zur Maschinenrichtlinie noch nicht freigegeben
Entgegen einer anderslautenden Meldung im Internet ist die deutsche Übersetzung des Leitfadens zur neuen Maschinenrichtlinie noch nicht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) freigegeben.
Das BMAS hat die von der EU-Kommission erstellte "Rohübersetzung" inzwischen bis einschließlich des sog. "Verfügenden Teils" korrigiert. Diese Korrekturen müssen aber vor der Veröffentlichung mit Österreich und der Schweiz abgestimmt werden. Sobald diese vorliegt, werden wir Sie hierüber informieren.
Für weitere Informationen steht Ihnen das uttc-Team zur Verfügung.
Ihr uttc-Team
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