Januar 2012 Print E-mail
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Sehr geehrter Kunde,

 

mit diesem Newsletter möchten wir Sie über folgendes Thema informieren:

 

Paradigmenwechsel in der Normenwelt der Sicherheitstechnik


Mit dem Jahreswechsel 2011/2012 ist der Paradigmenwechsel in der Normenwelt der Sicherheitstechnik endgültig vollzogen worden. Die EN 954-1 ist zurückgezogen und kann somit bei einer Konformitätsbewertung nicht mehr herangezogen werden. Ersatzweise kann nun die EN 13849-1 (Performance Level) oder die EN 62061 (SIL Level) zur Anwendung kommen.

Dies hat Konsequenzen hinsichtlich des Aufwandes bei der sicherheitstechnischen Bewertung von Sicher-heitsfunktionen. Bisher reichte eine qualitative Bewertung der Sicherheitsfunktionen innerhalb der steuer-technischen Auslegung. Neben der qualitativen Bewertung ist nun zusätzlich eine quantitative Bewertung in Form eines rechnerischen Nachweises notwendig. Dazu sind alle Kenndaten zur Ausfallwahrscheinlichkeit (PFH) aller eingesetzten Bauteile der jeweiligen Sicherheitskreise erforderlich. Neben diesen Kennwerten sind viele weitere Kennwerte zu ermitteln. Dazu gehören der Diagnosedeckungsgrad (DC, SFF), Faktor für Gleichzeitigkeitsfehler (CCF, ß), mittlere Zeit bis zum gefährlichen Ausfall (MTTFd), Ausfallrate verschleißbehafteter elektromechanischer Bauteile (B10-Werte) etc.

Sicherheitstechnische Bewertungen als auch zugehörige rechnerische Nachweise können durch uttc alternativ auf Basis der EN 13849-1 oder der EN 62061 durchgeführt werden.

Weitere Informationen, Schulungen oder Workshops unter:
http://www.uttc-st.de/de/leistungen/70-seminare-und-workshops.html

 

Für weitere Informationen steht Ihnen das uttc-Team zur Verfügung.

Ihr uttc-Team

 

 


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August 2011 Print E-mail
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Sehr geehrter Kunde,

 

mit diesem Newsletter möchten wir Sie über folgendes Thema informieren:

 

Neufassung der RoHS-Richtlinie veröffentlicht

Am 01.01.2011 wurde die Neufassung der RoHS-Richtlinie 2002/95/EG veröffentlicht. Diese Richtlinie legt die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten fest. Die neue RoHS Richtlinie 2011/65/EU muss ab dem 3. Januar 2013 für folgende Elektro- und Elektronikgeräte angewendet werden:

• Haushaltsgroßgeräte

• Haushaltskleingeräte

• IT- und Telekommunikationsgeräte

• Geräte der Unterhaltungselektronik

• Beleuchtungskörper

• Elektrische und elektronische Werkzeuge

• Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte

• Medizinische Geräte

• Überwachungs- und Kontrollinstrumente einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der
Industrie

• Automatische Ausgabegeräte

• Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind

Neu ist dabei, dass die neue RoHS-Richtlinie zukünftig eine CE-Kennzeichnung der Produkte vorsieht, die in ihren Anwendungsbereich fallen.

 

Umweltkriterien für Schmierstoffe veröffentlicht

Die Umweltkriterien wurden im Juni 2011 von der Kommission zur Vergabe des EU-Umweltzeichens unter anderem für Schmierstoffe definiert.

Folgende Kategorien umfasst in dem Beschluss 2011/381/EU die Produktgruppe „Schmierstoffe“:

Kategorie 1: Hydraulikflüssigkeiten und Traktorgetriebeöle

Kategorie 2: Schmierfette und Stevenrohrfette

Kategorie 3: Sägekettenöle, Betontrennmittel, Drahtseilschmierstoffe, Stevenrohröle und andere
Verlust-schmierstoffe

Kategorie 4: Zweitaktöle

Kategorie 5: Getriebeöle für Industrie und Schifffahrt

 

Für folgende Aspekte von Schmierstoffen wurden Kriterien festgelegt:

• Verbotene oder Beschränkungen unterworfene Stoffe und Gemische

• Ausschluss bestimmter Stoffe

• Aquatische Toxizität — zusätzliche Anforderungen

• Bioabbaubarkeit und potenzielle Bioakkumulierbarkeit

• Nachwachsende Rohstoffe

• Mindestleistungsfähigkeit

• Angaben auf dem EU-Umweltzeichen

Die Entscheidung 2005/360/EG wird aufgehoben.

 

EN 954-1: Übergangsfrist wird definitiv nicht verlängert!

Eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist für die EN 954-1 wird es nicht geben. Die Übergangsfrist endet am 31.12.2011! Uns liegt eine E-Mail der EU-Kommission vom 29. Juni 2011 vor, in der die Kommission hierzu folgendes erklärt:

 

"... I checked the situation of the mentioned standards with Mr. Fraser and he confirmed that there will be no further extension of the transition period for EN 954-1:1996 : being superseded by EN ISO 13849-1:2008, the date of cessation of presumption of conformity of the superseded standard is fixed at 31.12.2011, ..."

 

Für die Hersteller, die Ihre Steuerungen noch nicht auf die neue Norm umgestellt haben und auf eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist der alten Steuerungsnorm vertraut haben, ist es damit 5 vor 12.

 

Änderung von 10 Binnenmarktrichtlinien

Die EU-Kommission beabsichtigt im Rahmen des "New Legislative Framework (NLF)", der Erneuerung des sog. New Approach, 10 Binnenmarktrichtlinien an den neuen europäischen Rahmen anzupassen, u. a.:

• Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EWG

• Richtlinie einfache Druckbehälter 2009/105/EG

• Druckgeräterichtlinie 97/23/EG

• ATEX Richtlinie 94/9/EG

• Aufzugsrichtlinie 95/16/EG

• EMV-Richtlinie 2004/108/EG

Insbesondere geht es um die Anpassung der Richtlinien an den EU-Beschluss 768/2008. Hiermit sollen die o. a. Binnenmarkt-Richtlinien, die bisher ein mehr oder weniger starkes "Eigenleben" geführt haben, verein-heitlicht werden. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Richtlinien soll dem Europäischen Parlament und Europäischen Rat in wenigen Wochen zugestellt werden.

Nicht angepasst wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Das wird allerdings zur Folge haben, dass die Maschinenrichtlinie, da sie nicht in allen Punkten dem neuen einheitlichen Ansatz folgt, ein "Eigenleben" gegenüber den anderen Binnenmarktrichtlinien führen wird. Vor dem Hintergrund, dass Maschinen und Anlagen in der Regel unter den Anwendungsbereich mehrerer EG-Richtlinien fallen, die alle vom Hersteller im Rahmen des "Ganzheitlichen Ansatzes" zu beachten sind, sollte diese Diskrepanz möglichst bald bereinigt werden.

 

 

Fassung des EU-Guide zur Maschinenrichtlinie noch nicht freigegeben

Entgegen einer anderslautenden Meldung im Internet ist die deutsche Übersetzung des Leitfadens zur neuen Maschinenrichtlinie noch nicht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) freigegeben.

Das BMAS hat die von der EU-Kommission erstellte "Rohübersetzung" inzwischen bis einschließlich des sog. "Verfügenden Teils" korrigiert. Diese Korrekturen müssen aber vor der Veröffentlichung mit Österreich und der Schweiz abgestimmt werden. Sobald diese vorliegt, werden wir Sie hierüber informieren.

 

 

Für weitere Informationen steht Ihnen das uttc-Team zur Verfügung.

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April 2011 Print E-mail
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mit diesem Newsletter möchten wir Sie über folgendes Thema informieren:

Neue Bauproduktenrichtlinie

 

Mit Veröffentlichung der EU-Verordnung für Bauprodukte 305/2011 am 04.04.2011 im Amtsblatt der EU ist die Verordnung rechtsverbindlich in Kraft getreten. Sie löst die bisherige Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG ab.

 

Die EU-Verordnung Bauprodukte 305/2011 kann ab dem 04.04.2011 angewandt werden. In der Übergangs-zeit vom 04.04.2011 bis 01.07.2013 können die Hersteller von Bauprodukten die alte Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG oder die neue noch Bauprodukte 305/2011 anwenden. Ab dem 01.07.2013 sind Bauprodukte generell nach der EU-Verordnung Bauprodukte 305/2011 zu fertigen.

 

Die Bauprodukteverordnung ist vom Maschinenhersteller ggfs. im Rahmen von Artikel 3 der Maschinenricht-linie 2006/42/EG zu beachten.

 

Hinweis:

Es handelt sich hier um eine EU-Verordnung, die nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss.

 


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März 2011 Print E-mail
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GPSG – Produktsicherheitsgesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf über die „Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts" erstellt und am 28. Januar 2011 an die betroffenen Kreise zur Stellungnahme versandt.

 

Mit dem Entwurf verbunden ist eine Änderung des Titels des GPSG in:

 

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG).

 

Dem Gesetzentwurf liegen laut BMAS folgende zentralen Ziele zugrunde:

 

  • Anpassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung
  • Umsetzung der Richtlinie 2009/127/EG über Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden
  • Umsetzung von Teilen der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug

 

Verbunden mit dem Referentenentwurf zur Änderung des GPSG sind Änderungen / Anpassungen von weiteren 27 Gesetzen und Verordnungen. U. a. wird die Maschinenverordnung (9. GPSGV) geändert.

 

Die betroffenen Kreise hatten bis zum 16. Februar 2011 Zeit, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern.

 

Bei Interesse können Sie den Referentenentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts → hier finden.

 

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Juni 2010 Print E-mail
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Sehr geehrter Kunde,

 

das tägliche Leben, sowohl das private wie auch das Arbeitsleben,
hängt in der heutigen Zeit entscheidend davon ab, wie es um die
Versorgung mit Energie steht. Ein Leben ohne elektrische Energie
ist nicht mehr denkbar. Doch nicht nur das Vorhandensein dieser
elektrischen Energie ist wichtig, sondern auch deren Qualität.

Wie sehr man abhängig ist, wird einem bewusst, wenn diese Energie
einmal nicht zur Verfügung steht.
Kurzzeitiger Wegfall ist im privaten oft noch zu verschmerzen; für
arbeitstechnische Prozesse ist auch ein noch so kurzzeitiger Ausfall
der Versorgung oft mit gravierenden Problemen verknüpft.

Jedoch auch normale Schwankungen des Effektivwertes dieser
Spannung oder auch deren Oberwellengehalt oder ähnliche Eigen-
schaften der elektrischen Versorgung spielen eine wichtige Rolle.

Die Europäische Norm EN 50160 definiert solche Einwirkungen auf die
Versorgungsspannung und beschreibt somit den in Europa zu
erwartenden Mindeststandard der Spannungsqualität.


Sie ist betitelt:
Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen


Deutsche Fassung EN 50160:2007


Von Seiten der Energieversorger ist seit einiger Zeit das Bestreben
spürbar geworden, einige dieser Qualitätsparameter zu verändern.
Einer dieser Qualitätsaspekte ist die Höhe der zulässigen Spannungs-
schwankungen. In der revidierten Norm wurde die zulässige Überspann-
ungsgrenze von +10% auf +15% angehoben und gleichzeitig die zulässige
Dauer für diese Überspannung bis in den dreistelligen Minutenbereich
ausgedehnt.

Die Begründung des von den Energieversorgern dominierten CLC/TC 8x liegt
im wesentlichen darin, dass durch die Zuschaltung einer Vielzahl von
Solaranlagen mit längeren Spannungseinspeisungen gerechnet werden
muss, die sich nicht ohne weiteres ausregeln lassen. Hinzu kommt, dass
durch die problematische Versorgung entfernt gelegner Gebiete die
Tendenz besteht, eine höhere Spannung vorzuhalten, um die Spannungs-
fälle zum Teil zu kompensieren.
Es muss weiter angemerkt werden, dass diese Toleranz bereits im Jahre
2003 mit Erscheinen der nun gültigen Fassung von 6% auf 10% erhöht
wurde.

Durch massive Intervention konnte in letzter Sekunde die Ratifizierung des
revidierten Standards in Brüssel verhindert werden.

Es ist jedoch zu befürchten, dass diese Intervention nur aufschiebenden
Charakter haben wird, so dass mit Erscheinen der neuen Ausgabe die
Qualität des Versorgungsnetzes weiter schwinden wird.
Der ZVEI – Zentralverband der Elektroindustrie – wird versuchen, massiv
gegen die Toleranzerweiterung der Netzspannung vorzugehen, denn neben
den funktionalen Aspekten im normalen privaten und Industriebereich kommen
sicherheitskritische Aspekte in Industriebereichen, welche und Ex-Bedingungen
produzieren, hinzu. Die Zulassungen der einzelnen elektrischen Komponenten,
welche in Ex-Bereichen zum Einsatz kommen, berücksichtigen nicht eine
neuerliche Verschlechterung der Spannungstoleranz von 50%.
Neben den möglichen Auswirkungen auf die Lebensdauer der Geräte wird
insbesondere die Erhöhung des Explosionsrisikos durch Temperaturerhöhungen
gesehen und die mögliche elektrische Gefährdung, wenn die Isolations-
koordination nicht auf die höheren Spannungen ausgelegt ist.

Uttc ist in Gremien vertreten, die einer Verschlechterung des elektrischen
Netzes sehr kritisch gegenüberstehen und wird versuchen, die Interessen
der Kundschaft hier zu verteidigen.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Angelika Skrzypczyk
(Tel.: 0 28 42 / 92 90-313).

 

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Mai 2010 Print E-mail
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Sehr geehrter Kunde,

 

bereits im Newsletter Jan. 2010 / 02 haben wir Sie davon unterrichtet, dass sich unser Ingenieurunternehmen stark im Bereich der Normung engagiert. Wir machten darauf aufmerksam, dass unter unserer Leitung eine europäische Arbeitsgruppe gebildet wurde, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, eine europäische Norm für die Errichtung von elektrischen Anlagen im Bergbau unter Tage zu erstellen. Diese tagte nun schon das zweite Mal – dieses Mal in Frankreich.

Parallel dazu wird diese europäische Arbeit auf nationaler Ebene „gespiegelt“; d.h. die europäische Meinungsfindung wird auf nationaler Ebene vorbereitet und Ergebnisse aufbereitet. Hierzu trafen sich nun die deutschen Delegierten dieses Arbeitskreises (DKE AK 238.0.1) bestehend aus Vertretern der Bergaufsicht NRW und Saarland, der Berufsgenossenschaft, Bergbaubetreibern und Herstellern von Bergbaubetriebsmitteln unter Leitung eines unserer Mitarbeiter in unserem Hause.

Arbeitskreis bei UTTC

 

Da die hier vorbereitete und im CLC-TC 31 WG11 erarbeitete Norm für alle untertägigen Bergbaubetriebe gilt (nicht nur Steinkohle) wächst das europäische Interesse stetig.

Sollten auch Sie von der zukünftigen europäischen Norm betroffen sein, so können Sie uns jeder Zeit kontaktieren, um ggf. eigene Gedanken einzuspeisen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Angelika Skrzypczyk
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März 2010 Print E-mail
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Sehr geehrter Kunde,

 

mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die Erweiterung unseres Dienstleistungsangebotes informieren:

  • in Zusammenarbeit mit unserem Partner WTP-Berlin und der uttc- Service und Technik GmbH in Kamp-Lintfort bieten wir ab dem II. Quartal 2010 Beratungsleistungen rund um den effizienten Energieeinsatz im industriellen Bereich an.


 

in Zusammenarbeit mit unserem Partner WTP-Berlin und der uttc- Service und Technik GmbH in Kamp-Lintfort bieten wir ab dem II. Quartal 2010 Beratungsleistungen rund um den effizienten Energieeinsatz im industriellen Bereich an.

 

Insbesondere stehen Fachingenieure für Beratung und Unterstützung Ihres Unternehmens für folgende Bereiche zur Verfügung.

 

Bereiche:

 

  • Energieeinsparpotentiale
  • Wärmerückgewinnung
  • Rationelle Energieverwendung
  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Optimierung des Energieeinsatzes
  • Blockheizkraftwerke
  • ökologische Wärme- und Energiegewinnung
  • Fördermittelrecherche
  • Heizlastberechnungen
  • Genehmigungsmanagement von Energieanlagen
  • Begleitung von Entwicklungsvorhaben

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Angelika Skrzypczyk
(Tel.: 0 28 42 / 92 90-313).

 

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Jan 2010 / 02 Print E-mail
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mit diesem Newsletter möchten wir Sie über folgendes Thema informieren:

  • CENELEC
    (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung)




Normungsaktivitäten von uttc GmbH im Explosionsschutz


uttc hat es sich zur Aufgabe gemacht, Normen nicht nur anzuwenden, sondern diese auch aktiv mit zu ge-stalten. Speziell auf dem Gebiet des elektrischen und nicht-elektrischen Explosionsschutzes arbeiten wir in diversen Normungsgremien konstruktiv mit, und dieses nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene.

Auf seiner letzten Sitzung am 29. und 30. Oktober 2009 in Dublin hat das Technische Komitee 31 (TC 31) von CENELEC beschlossen, die Working Group 11 (WG 11) ins Leben zu rufen. Dieses TC31 ist zuständig für die komplette Normung auf dem Gebiet des elektrischen Explosionsschutzes in Europa. Ziel dieser WG ist es, auf europäischer Ebene normative Festlegungen hinsichtlich der Errichtung von elektrischen Anlagen im untertägigen Bergbau zu treffen. Anzumerken ist dabei, dass es sich dabei nicht nur um den Steinkohle-bergbau handelt.

Ein anschließender „Call for experts“ ergab, dass sich neben Deutschland auch Norwegen, England, Polen, Frankreich sowie Slowenien an der Ausarbeitung dieser europäischen Norm beteiligen werden.

Eine erste Sitzung unter Leitung eines unserer Sachverständigen ist für den 17. März 2010 in Frankfurt angesetzt.

In der als Anlage beigefügten schematischen Übersicht sind die Komitees dargestellt, in denen ein Vertreter von uttc- GmbH maßgeblich an den normungstechnischen Arbeiten beteiligt ist.

Auch auf dem Gebiet des nicht-elektrischen Explosionsschutzes gibt es ähnliche Strukturen. Hier sind CEN in Europa und der DIN in Deutschland die maßgeblichen organisatorischen Einheiten.
Auch hier ist uttc- GmbH in diversen Komitees und Arbeitsgruppen vertreten.

Anlage:

Schematische Übersicht über die Normungskomitees im Bereich des elektrischen Explosionsschutzes in Deutschland und Europa
Cenelec

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Jan 2010 / 01 Print E-mail
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  • Seminar: Auswirkung der neuen Maschinenrichtlinie




Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG trat am 29. Dezember 2009 in Kraft. Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie unterliegen, müssen ab dem 29. Dezember 2009 die neuen Anforderungen erfüllen.

Diese Richtlinie löst mit Stichtag 29.12.2009 die bestehende Maschinenrichtlinie 98/37/EG ab (ohne Übergangsfristen). Dadurch ergeben sich eine Reihe von erheblichen Änderungen im Konformitätsbewertungsverfahren, die sich auf den betrieblichen Alltag auswirken. Wir wollen Sie mit diesen konkreten Änderungen vertraut machen, um Ihr Unternehmen auf die neue Maschinenrichtlinie einzustellen.

Seminarinhalte:

  • Anwendungsbereich
  • Änderung an der Schnittstelle Maschinen-/Niederspannungsrichtlinie
  • Neue Definition von Maschinen
  • Herstelleranforderungen
  • Risikobeurteilung und Dokumentation
  • Folgen von Rechtsverstößen im Binnenmarkt
  • Europäischen / nationales Recht
  • Gegenüberstellung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Maschinenrichtlinie 98/37/EG
  • Inhaltliche Änderungen
  • Konformitätsbewertung durch interne Fertigungskontrolle und umfassende Qualitätssicherung
  • Aufgaben des Dokumentationsverantwortlichen
  • Inkrafttreten, Überganzzeitraum, Anwendung der neuen Maschinen-Richtlinie
  • Auswirkungen auf laufende und neue Projekte
  • Abschlussdiskussion

Die Schulungen/ Seminare können sowohl in unserem Hause als auch bei Ihnen stattfinden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Angelika Skrzypczyk
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Newsletter Büro Berlin Print E-mail
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  • Eröffnung unseres technischen Büros in Berlin




Im Rahmen unserer Expansionsstrategie und der Kooperation mit dem akkreditierten Prüflabor WTP (Wärmetechnische Prüfgesellschaft mbH) haben wir in Berlin ein technisches Büro eröffnet, das die steigende Nachfrage nach unseren Leistungen in Berlin, Brandenburg und angrenzenden Bundesländern besser bedienen kann.

Frau Dipl.-Ing. Susanne Muthreich-Konzelmann ist Ihr Ansprechpartner in Berlin.

In Zusammenarbeit mit unserem Standort am Niederrhein ergibt sich eine optimale Verbindung, um auf besondere Kundenwünsche individuell eingehen zu können. Auch am Standort Berlin steht das gesamte Leistungsspektrum von uttc Ingenieurgesellschaft mbH zur Verfügung. Ergänzt wird das Angebotsspektrum um Engineering- Leistungen durch die Mitwirkung der uttc- Service und Technik GmbH, Kamp-Lintfort.

Für den Bereich Wärmetechnik, effizienter Energieeinsatz, Blockheizkraftwerke, ökologische Wärme- und Energiegewinnung steht der Fa. uttc Ingenieurgesellschaft mbH und dem technischen Büro Berlin der Kooperationspartner WTP (Wärmetechnische Prüfgesellschaft mbH) zur Seite.


Kontaktdaten technisches Büro Berlin:

uttc- Ingenieurgesellschaft mbH
Büro Berlin
Frau Dipl.-Ing. Susanne Muthreich-Konzelmann
Oranienstr. 161
10696 Berlin

 

Tel.:     030 / 91 70 20 67
Mobil:   0171 / 9 56 85 94
Mail:     This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it


Postalische Anschrift:


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Dez 2009 / 02 Print E-mail
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  • Workshop EN ISO 13849 Einführung und praxisgerechte Umsetzung der EN ISO 13849-1




Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG trat am 29.12.2009 in Kraft. Für diese notwendige Umsetzung sind die Normenreihen EN ISO 14121 und EN ISO 13849 ein wichtiges Hilfsmittel. Dieser Workshop vermittelt die grundlegenden Neuerungen der neuen Maschinenrichtlinie, deren konkrete Umsetzung unter Anwendung der EN ISO 14121-1 zur Erstellung der Risikobeurteilung, sowie eine Einführung und Wege der praxisnahen Umsetzung der EN ISO 13849-1.

Seminarinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen der neuen Maschinenrichtlinie (MRL)
  • Anforderungen an den Hersteller und Betreiber von Maschinen
  • Einführung in die DIN EN ISO 13849-1
  • Übergang von der DIN EN 954-1 zur DIN EN ISO 13849-1
  • Gegenüberstellung SIL und Performance Levels (PL)
  • Bestimmung des Performance Levels (PL)
  • Beispiele für die Bewertung von sicherheitsgerichteten Zusammenhang mit der Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie (alt und neu)
  • Notwendige Daten der Bauteilehersteller
  • Unterschied: PFH- oder PFD-Wert!
  • Validieren von Steuerungen nach EN ISO 13849-2
  • Praxisbeispiele: Auswahl und Verschaltung von Sensorik und Aktorik - Ermittlung des erforderlichen Performancelevels (PLr) bzw. des erforderlichen SIL;
  • Berechnung des erreichten Performance Level nach
    • EN ISO 13849-1


Der Workshop kann sowohl in unserem Hause als auch bei Ihnen stattfinden.

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