Februar 2012 Print E-mail
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Sehr geehrter Kunde,

 

mit diesem Newsletter informieren wir Sie über folgendes Thema:

 

Maschinenrichtlinie auch in Brasilien

 

In Brasilien wird die nationale Arbeitsschutzvorschrift vom Arbeitsministerium überwacht. Unterhalb dieser Vorschrift legen sogenannte Norma Regulamentadora (NRs) die erforderlichen Verfahren fest, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. NRs haben in Brasilien etwa die Wertigkeit wie EG – Richtlinien in Europa. Insgesamt gibt es 34 NRs, die für Sicherheit an Maschinen und Arbeitsplätzen relevant sind. Die NR 12 befasst sich mit der Sicherheit von Maschinen und Anlagen.

Diese NR 12 – Maschinen wird derzeit in weiten Bereichen überarbeitet und an die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst. Die neue Fassung der NR 12, veröffentlicht im Dezember 2010, soll den Schutz der Arbeiter an Maschinen revolutionieren. Ziel ist es, die Sicherheitsanforderungen an Maschinen und Arbeitsplätze auf Weltniveau anzupassen. Dieser Prozess wird in naher Zukunft abgeschlossen sein, so dass auch in Brasilien die Maschinenrichtlinie in weiten Teilen gilt.

Nach Durchsicht der Entwurfsfassung können die Folgen für Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen beträchtlich sein. Für einige alte Maschinen bzw. Anlagen ist von Stilllegungen die Rede, wenn sie nicht den geforderten Sicherheitsstandards entsprechen oder ein Wiederverkaufsverbot. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang auch, inwieweit Nachrüstungen an bestehenden Anlagen durch Sicherheitsauflagen gefordert werden.

Welche Folgen dies für Exporte nach Brasilien haben wird, ist im Augenblick noch nicht abzusehen. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

 


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