Maschinen- und Produktsicherheit
Die Realisierung einer Anlage oder Maschine beginnt mit der Planung von Funktion und Aufbau. Bereits in dieser Phase legt der Planer den Grundstein für die Sicherheit seines Produktes fest.
Wir begleiten Sie mit unserer Expertise von der Idee bis zur Inbetriebnahme.
So halten Sie die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards innerhalb der EU garantiert ein!
Wir sind Ihr Ansprechpartner bei:
Gefährdungen und Restrisiken
Der Hersteller ist gesetzlich verpflichtet eine Risikobeurteilung zu erstellen. Die Norm EN ISO 12100 präzisiert dabei die Forderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nach einer Risikobeurteilung.
Ausgehend von der Festlegung der Grenzen des Produktes werden die Gefährdungen identifiziert, das Risiko bewertet, das Risiko unter Einbeziehung von Normen mit der 3-Schritt-Methode gemindert und Restgefahren ermittelt.
Für sicherheitsgerichtete Teile von Steuerungen muss außerdem nachgewiesen werden, dass das geforderte Sicherheitsniveau auch tatsächlich erreicht wird. Die Berechnung des Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 oder des Sicherheitsintegritätslevels (SIL) nach DIN EN 62061 ist zwingend erforderlich.
Wurden Restgefahren ermittelt, werden diese in die Betriebsanleitung aufgenommen.
CE-Zeichen und EG-Konformitätserklärung
Als erfahrener Dienstleister führen wir Sie zielführend sowie effizient durch den Prozess und erarbeiten mit Ihnen alle notwendigen Auflagen, um eine Konformitätserklärung auszustellen. Danach kann das CE-Zeichen an der Maschine/Anlage angebracht werden.
Das Ergebnis der Konformitätsbewertung ist Bestandteil der Technischen Dokumentation mit der Risikobeurteilung als eines der Hauptdokumente mit der Beschreibung der notwendigen Schutzmaßnahmen.
Die Dokumentation stellt für Sie den Nachweis dar, dass alle gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten wurden und muss in folgenden Situationen vorgelegt werden können